Nach Jahrzehnten der finanziellen Abhängigkeit vom Staatshaushalt, die auch nach der Revolution im Jahre 1989 fortbestand, kommt es nun zu einer grundlegenden, wenn auch allmählichen Änderung der Finanzierung der Kirchen. Das Inkrafttreten des Gesetztes zur Restitution des Besitzes an Kirchen und religiöse Gemeinschaften im Jahre 2012, stellte für die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften einen Anfang auf dem Weg ihrer Unabhängigkeit vom Staat dar. Der Staat wird die kirchliche Arbeit nur noch bis 2030 mitfinanzieren, wobei die Finanzierung bis dahin jedes Jahr um fünf Prozent sinken wird. Im vergangenen Jahr stellte das eine Summe von 83 Mill. Kronen (etwa 3 Mill. Euro) für die EKBB dar. Die staatliche Finanzierung war bis heute die Hauptquelle für die Finanzierung von Pfarrergehältern. Die Kirche wird also im Hinblick auf die jährliche Abnahme der finanziellen Zuwendung neue Finanzierungsmittel finden müssen.
Die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder und die Perspektiven ihrer Finanzierung weiterlesen